Rezept / Verordnungsinformation
Um eine logopädische Behandlung in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie ein Rezept, das Sie bei medizinischer Notwendigkeit von Ihrer betreuenden Ärztin bzw. Ihrem Arzt erhalten.
Diese Heilmittelverordnung für Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie bzw. Logopädie kann grundsätzlich von Ärzten aller Fachrichtungen ausgestellt werden.
Innerhalb von 14 Tagen nach Erstellung der Heilmittelverordnung muss mit der Therapie begonnen werden. Den ersten Termin vereinbaren Sie bitte telefonisch oder online mit uns.
Im ersten Gespräch erfolgen eine ausführliche Anamnese und die Diagnostik. Darauf aufbauend werden gemeinsam Therapieziele festgelegt und ein individueller Behandlungsplan erstellt.
Die Therapie erfolgt nach Bedarf, in der Regel 1–2-mal wöchentlich.
Eine Therapieeinheit dauert je nach Verordnung 30, 45 oder 60 Minuten. Die Gesamtdauer der Behandlung kann je nach Störungsbild wenige Wochen bis zu mehreren Jahren betragen.
Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zu uns in die Praxis kommen können, kann die Therapie bei medizinischer Indikation per Hausbesuch erfolgen.
Sie erhalten feste Termine bei einer bestimmten Therapeutin/einem Therapeuten – eine Wartezeit fällt selten an.
Bei Verhinderung bitten wir Sie, 24 Stunden vorher abzusagen.